Netzzugang und Entgelte
Preisblätter Netznutzung
Die nachfolgenden Preise und Regelungen, die wir Ihnen zur Information als Download zur Verfügung stellen, gelten für alle Kunden und Händler, die die Netze der Schleswiger Stadtwerke GmbH nutzen:
Netzentgelte für das Jahr 2021
Preisblatt Netznutzung Strom 2021
Preisblatt Netznutzung Gas 2021
Netzentgelte für das Jahr 2020
Preisblatt Netznutzung Gas 2020
Preisblatt Netznutzung Strom 2020 - gültig vom 01.07. bis 31.12.2020
Preisblatt Netznutzung Strom 2020 - gültig vom 01.01. bis 30.06.2020
Referenzpreisblatt zur Ermittlung der vermiedenen Netzentgelte nach §18Abs. 2 StromNEV - gültig vom 01.07. bis 31.12.2020
Preisblatt Netznutzung Strom 2019
Preisblatt Netznutzung Gas 2019
Netzentgelte für das Jahr 2018
Preisblatt Netznutzung Strom 2018
Referenzpreisblatt zur Ermittlung der vermiedenen Netzentgelte nach §18Abs. 2 StromNEV
Preisblatt Netznutzung Gas 2018
Netzentgelte für das Jahr 2017
Preisblatt Netznutzung Strom 2017Preisblatt Netznutzung Gas 2017
Netzentgelte für das Jahr 2016
Preisblatt Netznutzung Strom 2016, gültig ab 1. Januar 2016Preisblatt Netznutzung Gas 2016, gültig ab 1. Januar 2016
Messstellenbetrieb für mME/iMSys.
Preisblatt Messstellenbetrieb
Hochlastzeitfenster für die atypische Netznutzung
Letztverbraucher mit atypischen Verbrauchsverhalten können nach § 19 Abs. 2 Satz 1 der Stromnetzentgeltverordnung ein Sonderentgelt für die Netznutzung beantragen. Ist aufgrund vorliegender oder prognostizierter Verbrauchsdaten oder aufgrund technischer oder vertraglicher Gegebenheiten offensichtlich, daß der Höchstlastbeitrag eines Letztverbrauchers vorhersehbar erheblich von der zeitgleichen Jahreshöchstlast abweicht, so haben Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen diesem Letztverbraucher in Abweichung von § 16 StromNEV ein individuelles Netzengelt anzubieten, das dem besonderen Nutzungsverhalten des Netzkunden angemessen Rechnung zu tragen hat.
Sonderentgelte für atypische Netznutzung nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV ermittelte Hochlastzeitfenster für das Jahr 2021Sonderentgelte für atypische Netznutzung nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV Ermittelte Hochlastzeitfenster für das Jahr 2020
Engpass-Management
Es liegen derzeit keine Engpässe im Netzgebiet der Schleswiger Stadtwerke vor.
Jahresmehr- und Mindermengen
Gemäß §13 Abs. 3 der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) sind Netzbetreiber verpflichtet, für Jahresmehr- und Jahresmindermengen entsprechend § 13 StromNZV auf Grundlage der monatlichen Marktpreise einen einheitlichen Preis zu berechnen.
Für die Abrechnung der Mehr- und Mindermengen nach dem Standardlastprofilverfahren wird für das Kalenderjahr ein Preis je MWh eingesetzt, der sich aus dem Durchschnitt von 75% Phelix Month Base und 25% Phelix Month Peak des jeweils letzten Tages des betreffenden Monats der EEX für das betreffende Kalenderjahr ergibt. Die Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Preis für Mehr- und Mindermengen im Kalenderjahr 2008 belief sich somit rechnerisch auf 71,30 €/ MWh.
Beschluss der Bundesnetzagentur BK6-06-009
Die Schleswiger Stadtwerke GmbH bietet allen Netznutzern eine Vereinbarung zur Verwendung eines anderen Datenformats sowie zur Anpassung einzelner Prozessschritte nach Tenor 5 der Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate zur Abwicklung der Belieferung von Kunden mit Elektrizität der Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur vom 11. Juli 2006 (BK6-06-009 –GPKE) an.
In den Schritten 11a und 11b des Prozesses Lieferantenwechsel, in Schritt 6 des Prozesses Lieferende, in Schritt 10 des Prozesses Lieferbeginn und im gesamten Prozess Zählerstand-/ Zählerwertübermittlung wird dem Netznutzer anstelle der vorgesehenen Übermittlung einer MSCONS-Nachricht direkter Zugriff auf die Zählerstände und Zählwerte gewährt. In den Schritten 2 und 4 des Prozesses Stammdatenänderung ist ebenfalls wegen des gewährten direkten Zugriffs auf die Stammdaten die Änderung nicht von der Antwort durch Bestätigung oder Ablehnung auf die Änderungsmeldung abhängig.
Allen Netznutzern wird auf Nachfrage ein ausformuliertes Angebot über den Abschluss einer solchen Vereinbarung vorgelegt, dass ohne weitere Verhandlungen angenommen werden kann.
Beschluss der Bundesnetzagentur BK7-06-067
Die Schleswiger Stadtwerke GmbH bietet allen Netznutzern eine Vereinbarung zur Verwendung eines anderen Datenformats sowie zur Anpassung einzelner im Rahmen des Datenaustauschs anfallender Prozessschritte nach Tenor 3 der Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate beim Wechsel des Lieferanten bei der Belieferung mit Gas der Beschlusskammer 7 der Bundesnetzagentur vom 20. August 2007 (BK7-06-067 – GeLi Gas) an.
In den Schritten 11a und 11b des Prozesses Lieferantenwechsel, in Schritt 7 des Prozesses Lieferende, in Schritt 10 des Prozesses Lieferbeginn und im gesamten Prozess Messwertübermittlung wird dem Netznutzer anstelle der vorgesehenen Übermittlung einer MSCONS-Nachricht direkter Zugriff auf die Messwerte gewährt. In den Schritten 2 und 4 des Prozesses Stammdatenänderung ist ebenfalls wegen des gewährten direkten Zugriffs auf die Stammdaten die Änderung nicht von der Antwort durch Bestätigung oder Ablehnung auf die Änderungsmeldung abhängig.
Allen Netznutzern wird auf Nachfrage ein ausformuliertes Angebot über den Abschluss einer solchen Vereinbarung vorgelegt, das ohne weitere Verhandlungen angenommen werden kann.