Informationen zum Primärenergiefaktor

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt vor, dass bei Änderung, Erweiterung oder Neuerrichtung von Gebäuden ein bestimmter Primärenergiebedarf des jeweiligen Gebäudes nicht überschritten werden darf. Je nach eingesetztem Energieträger (Erdgas, Heizöl, Strom, Erneuerbare Energien) und Anlagentechnik (Heizkessel, Kraft-Wärme-Kopplung etc.) gibt die EnEV pauschale Primärenergiefaktoren vor, welche zur Berechnung des Primärenergiebedarfs eingesetzt werden müssen.

Weitere Informationen dazu erhalten Sie unter den folgenden Links:

Info der Schleswiger Stadtwerke zum Primärenergiefaktor (PDF)
Bescheinigung Primärenergiefaktor Stadtgebiet Schleswig (PDF)
Bescheinigung Primärenergiefaktor Ilensee/ Auf der Freiheit (PDF)