Einspeisung nach EEG

Gemäß § 15 EEG des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sind Netzbetreiber verpflichtet, die für die Ermittlung der auszugleichenden Energiemengen und Vergütungszahlen erforderlichen Angaben zu veröffentlichen.

Veröffentlichung von Einspeisedaten gemäß EEG (PDF)